Untersagungsverfügung gegen Feuerwehr-Haltegurte

Untersagungsverfügung gegen Feuerwehr-Haltegurte

 

Das Bundesamt für  Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Untersagungsverfügung gegen bestimmte Feuerwehr-Haltegurte eines bestimmten Hersteller herausgegeben.

 

Wir empfehlen allen Feuerwehren in unserem Zuständigkeitsgebiet zu prüfen, ob die dort genannten Feuerwehr-Haltegurte vorhanden sind und diese dann der Benutzung zu entziehen.

 Copyright 2013 Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Feuerwehr-Haltegurte, Typen: FHA, FHB und FSmS (Produktionszeitraum 2011-2012)

Korrektur der Veröffentlichung vom 11.04.2013, die hiermit ungültig wird.

GTIN/EAN-Code: Nicht bekannt

Firma Dietrich & Co. GmbH, Rossauer Str. 49 a, 09661 Rossau OT Seifersbach

Hauptmangel: Der Feuerwehr-Haltegurt des Typs FHB bestand die Belastungsuntersuchung nicht, da die Anforderungen der DIN EN 358:1999 Abschnitt 4.2.1 bezüglich der statischen Belastbarkeit der Gurtbänder nicht erfüllt wurden. Die Feuerwehr-Haltegurte aller Typen erfüllten zudem die formalen Voraussetzungen für das Bereitstellen auf dem Markt nicht. (Laut Angaben der erlassenden Marktüberwachungsbehörde erfolgte zwischenzeitlich beim Typ FHB eine Verbesserung des Gurtbandmaterials. Im März 2013 wurden alle Typen von Feuerwehr-Haltegurten einer Baumusterprüfung unterzogen und die neuen Baumusterprüfbescheinigungen inzwischen der Behörde vorgelegt.)

Zuständige Behörde: Landesdirektion Sachsen, - Arbeitsschutz -, Reichsstraße 39, 09112 Chemnitz

Az.: 54C50/ASC000073362 (UV 005/13)

Feuerwehr-Haltegurte, Typen: FHA, FHB und FSmS

Quelle :  www.baua.de

http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Untersagungsverfuegungen-2013/UVV-005-13.html