Truppmannausbildung Teil I
Truppmannausbildung Teil II
80 Stunden nach FwDV2 Ausbildung der Feuerwehren genossen haben
Diese Voraussetzungen kommen aus der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV2)- Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Niedersachsen.