Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

 Truppmannausbildung Teil I

 

  • Du musst mindestens 16 Jahre alt sein (bei Lehrgangsbeginn)
  • Du musst Mitglied einer aktiven Einsatzabteilung Deiner Feuerwehr sein
  • Du musst einen  Erste-Hilfe-Lehrgang ( neuste Anforderung ) am ersten Tag vorlegen, oder den Erste-Hilfe-Lehrgang auf Landkreisebene belegt haben (nicht älter als 3 Jahre)

 

 

Truppmannausbildung Teil II

 

  • Du musst die Truppmannausbildung Teil I bestanden haben
  • Du musst in 2 Jahren Standortausbildung in Deiner Feuerwehr                    

          80 Stunden nach FwDV2 Ausbildung der Feuerwehren genossen haben

Wo sind diese Voraussetzungen geregelt?

Diese Voraussetzungen kommen aus der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV2)- Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Niedersachsen.