Wann kann ich den Erste-Hilfe-Lehrgang machen?

  • Du kannst den Erste-Hilfe-Lehrgang der durch den Landkreis Leer organisiert wird belegen, den Termin kennt Deine Ortsbrandmeisterin oder Dein Ortsbrandmeister
  • Du kannst einen Erste-Hilfe-Lehrgang im privaten Bereich belegt haben
  • Du kannst an einem Erste-Hilfe-Lehrgang auf Gemeinde-Stadt- oder
    Ortsebene teilgenommen haben
  • Achtung! Die Erste-Hilfe-Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein bei Lehrgangsbeginn

Wer kann mir Auskunft erteilen?

  • Deine Ortsbrandmeisterin / Dein Ortsbrandmeister

Was muss ich zum Truppmannausbildungslehrgang Teil I mitbringen?

  • Du kommst am ersten Abend pünktlich in Uniform
  • Du bringst Dir Schreibunterlagen mit um im Unterricht Deine eigenen Notizen zu machen
  • Deine Erste-Hilfe-Bescheinigung , wenn nicht beim Landkreis erfüllt 
  • wenn Du Deine Einsatzkleidung mitbringen musst, werden Deine Ausbilder Dir rechtzeitig mitteilen - in der theoretischen Ausbildung grundsätzlich in Uniform und in der praktischen Ausbilung in Einsatzkleidung

        (siehe Lehrgangsplan - Änderungen vorbehalten)

Was muss ich zur Prüfung Truppmannausbildung Teil II mitbringen?

  • Du erscheinst pünktlich in Uniform
  • Du bringst einen Kugelschreiber mit und vielleicht einen Ersatzkugelschreiber

Wo kann ich parken, wenn ich mit eigenem Fahrzeug komme?

guck mal bitte hier, da kannst Du die Parkmöglichkeiten sehen.