Du kannst den Erste-Hilfe-Lehrgang der durch den Landkreis Leer organisiert wird belegen, den Termin kennt Deine Ortsbrandmeisterin oder Dein Ortsbrandmeister
Du kannst einen Erste-Hilfe-Lehrgang im privaten Bereich belegt haben
Du kannst an einem Erste-Hilfe-Lehrgang auf Gemeinde-Stadt- oder
Ortsebene teilgenommen haben
Achtung! Die Erste-Hilfe-Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein bei Lehrgangsbeginn
Wer kann mir Auskunft erteilen?
Deine Ortsbrandmeisterin / Dein Ortsbrandmeister
Was muss ich zum Truppmannausbildungslehrgang Teil I mitbringen?
Du kommst am ersten Abend pünktlich in Uniform
Du bringst Dir Schreibunterlagen mit um im Unterricht Deine eigenen Notizen zu machen
Deine Erste-Hilfe-Bescheinigung , wenn nicht beim Landkreis erfüllt
wenn Du Deine Einsatzkleidung mitbringen musst, werden Deine Ausbilder Dir rechtzeitig mitteilen - in der theoretischen Ausbildung grundsätzlich in Uniform und in der praktischen Ausbilung in
Einsatzkleidung